Ergänzende Vertragsbestimmungen - Business Events
Veranstalter und Vertragspartner ist Crispy Marketing ℅ Domagala Marketing Services. Aussteller sind Unternehmen, welche Produkte und Services im MICE/ Eventbereich anbieten (Hotels, DMCs, Convention-Büros, Event Locations und im weitesten Sinne Dienstleistungsunternehmen im Event- und MICE-Bereich, etc.).
VERTRAGSGRUNDLAGE
Mit dem Versand dieses digitalen Anmeldeformulars gilt die Anmeldung inklusive aller gebuchten Leistungen als definitiv. Der Vertrag ist auch ohne Unterschrift verbindlich. Eine finale Event-Buchung und einen Ausstellerplatz inkl. Zusatzleistungen gilt erst nachRückbestätigung durch den Veranstalter als verbindlich / bestätigt.
RECHNUNGSSTELLUNG:
Der Rechnungsversand erfolgt nach der schriftlichen Rückbestätigung des Veranstalters. Die Rechnung muss innerhalb von 10 Tagen beglichen werden. Die Zahlung gilt als Garantie für eine Teilnahme und muss vor dem jeweiligen Event beglichen sein.
DATENSCHUTZ KUNDENDATEN:
Alle Teilnehmer haben bei der Anmeldung eingewilligt, dass die Daten an die Host Location, Aussteller und Teilnehmer kommuniziert werden dürfen. Die Teilnehmerdaten dürfen nicht an Dritt-Dienstleister weitergegeben werden und sind nur für den eigenen Gebrauch bestimmt.
STORNIERUNG:
Die Stornierung eines Events ist bis 12 Wochen vor dem jeweiligen Termin kostenfrei. Hier gilt das Datum der schriftlichen
Rückbestätigung unsererseits. Bei einer Stornierung ab 12 Wochen bis 8 Wochen vor dem jeweiligen Termin werden 50 % der
Teilnahmegebühr als Stornobetrag in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung innerhalb der 8 Wochen vor dem jeweiligen Termin werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsbetrag in Rechnung gestellt. Diese Stornoklausel findet nur Anwendung für die Beteiligung an der MICE LOUNGE und MICE & Style Events. Alle übrigen gebuchten Leistungen (z.B. Newsletter etc.) werden mit Vertragsschluss verbindlich gebucht und sind von einer Stornierung ausgenommen.
DURCHFÜHRUNG / ABSAGE:
Wird die Durchführung der MICE LOUNGE infolge gesundheitlicher Beschränkungen für Präsenzveranstaltungen untersagt ODER ist infolge einer anderen Situation zum Zeitpunkt der Veranstaltung von einer sehr geringen Teilnehmerzahl auszugehen, behält sich der Veranstalter bis 2 - 3 Wochen vor dem jeweiligen Termin das Recht vor, die Veranstaltungen zu verschieben oder als digitales / hybrides Konzept durchzuführen. Aussteller können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr tritt nicht ein. Müssen die Events infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Teilnahmegebühren und alle auf Veranlassung des Anbieters bereits entstandenen Kosten vom Anbieter in voller Höhe zu bezahlen.
KRANKHEIT / STREIK:
Kann der Ausstellers wegen Krankheit nicht am Event teilnehmen, muss eine Ersatz(Sales)person gefunden werden bzw. die Teilnahme kann nach Rücksprache an einem anderen Event des gleichen Jahres erfolgen. Es erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Kann der Ausstellers wegen Streiks im Verkehrssektor – nicht oder nicht rechtzeitig zum Event anreisen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
GERICHTSSTAND:
Der Gerichtsstand befindet sich in Zürich.
SONSTIGES:
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Vertragsabschlüsse sowie Sales & Marketingerfolge. Dem Aussteller sind Gegenstand, Art und Anforderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung bekannt. Zur Aufrechnung, Einbehaltung oder Minderung der Teilnahmegebühr ist der Aussteller insofern nicht berechtigt. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen die dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.